Urheberrecht / Nutzung vorhandener Kartenwerke
Karten unterliegen als eigenschöpferische Leistung dem Urheberrecht (Recht auf Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung). Eine Bearbeitung und Umgestaltung der Karte ist somit nur mit Einwilligung des Urhebers möglich.
Eine weit verbreitete Praxis in den Medien, vorhandene Karten (amtliche topografische Karten, Wanderkarte, Stadtpläne) einzuscannen und abzudrucken ist daher ein ganz klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Im Allgemeinen werden hier von den amtlichen Behörden und Verlagen Lizenzgebühren verlangt die abhängig sind von Ausschnittsgröße und Druckauflage. Diese Gebühren können leicht die Kosten einer Neuzeichnung der Karte übersteigen.
Mit dem Gebrauch dieser Karten sind auch weitere Nachteile verbunden: Der Inhalt ist nicht an den Zweck angepasst (meist zu viele Objekte), der Maßstab kann nicht verändert werden, Namen und Objekte werden an den Rändern einfach abgeschnitten, Farben, Schriften und Formate sind nicht mehr änderbar und somit nicht an das eigene Layout angepasst, durch den Scanvorgang kann es zu Moires im Druck kommen. |